Ein Abonnement zu kündigen ist einfach zu realisieren und kann dennoch zu Problemen führen. Der Kunde ist in der Beweispflicht, ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt zu haben. Als Abonnement versteht man die auf eine bestimmte Laufzeit ausgerichtete Belieferung mit Waren oder Nutzung von Dienstleistungen. Welche Art von Ware oder Dienstleistung bezogen wird ist sekundär zu betrachten. Wann immer eine Leistung für eine vertraglich vereinbarte Zeit in Anspruch genommen wird, ist das Vertragsverhältnis als Abonnement zu bewerten.
Inhaltsübersicht:
Vorlage: Kündigung eines Abonnements
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Wissenswertes für die Kündigung eines Abonnements
Kündigungsfristen
Gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen sind nicht existent. Der Vertragspartner ist bei der Ausgestaltung seiner AGB frei, solange geltendes Recht nicht verletzt wird. In der Regel kann ein Abonnement mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Diese Frist gilt jedoch nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – diese muss in der Regel eingehalten werden. Angaben zur Kündigungsfrist lassen sich dem abgeschlossenen Vertrag entnehmen.
Fristgerechte Kündigung
Für die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung ist das Eingangsdatum beim Vertragspartner entscheidet. Manche Unternehmen räumen auf Kulanz ein, dass das fristgerechte Absenden der Kündigung ausreiche. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Um sicher zu gehen, sollte eine Kündigung mit zeitlich ausreichendem Vorlauf ausgesprochen werden.
Sonderkündigungsrecht
Als Kunde steht man immer unter dem Schutz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Rechtswidrige Klauseln und Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen erlauben dem Kunden einen Vertrag auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Die Beweislast liegt beim Kunden und kann meist nur im Rahmen eines Rechtsstreits geführt werden. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch bei unzumutbarer Vertragserfüllung. Wechselt der Kunde seinen Wohnsitz und kann seinen Festnetzanschluss nicht weiter nutzen, hat er das Recht außerordentlich zu kündigen.
Kündigungsform
Im Streitfall ist es der Kunde, der nachweisen muss, fristgerecht gekündigt zu haben. Es empfiehlt sich daher immer die Schriftform und der Versand als Einschreiben mit Rückschein. Kündigungen per Telefon haben keine Beweiskraft und können im Streitfall nicht nachgewiesen werden. Ein Abonnement per Mail zu kündigen ist prinzipiell möglich. Hier sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass eine Bestätigung erfolgt. Welche Form der Kündigung möglich ist, kann im Vertrag nachgelesen werden. Die Angabe über Kündigungsmöglichkeiten ist gesetzlich vorgeschrieben.