Mit dem/r Steuerberater/in arbeiten viele Menschen über lange Zeit zusammen. Es ist aber natürlich auch möglich, dem/r Steuerberater/in zu kündigen, wenn man mit der Zusammenarbeit nicht mehr zufrieden ist oder keine Unterstützung in Steuerfragen mehr benötigt. Was du bei einer Kündigung des/r Steuerberaters/in beachten solltest, welche Fristen gelten und welche Angaben das Kündigungsschreiben enthalten sollte, erfährst du hier.
Inhaltsübersicht:
Vorlage für die Kündigung der Steuerberatung: Muster & Vorlagen
Deine Kündigung des Mandats des/r Steuerberaters/in ist mit Vorlagen besonders einfach. Lade dir zur Kündigung des/r Steuerberaters/in eine Vorlage kostenlos herunter und trage deine persönlichen Daten ein – nun musst du die Kündigung nur noch rechtzeitig verschicken.
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Wie kann man einer/m Steuerberater/in kündigen?
Es kann viele Gründe dafür geben, die Zusammenarbeit mit einem/r Steuerberater/in zu kündigen. Wenn du über diesen Schritt nachdenkst, bist du womöglich unzufrieden, weil dein/e Steuerberater/in schlecht erreichbar ist oder zu lange braucht, weil die Kommunikation besser sein könnte oder weil es anderswo schlicht günstiger ist. Vielleicht hast du auch keinen Bedarf mehr an der Unterstützung durch eine/n Steuerberater/in, weil du aus dem Berufsleben ausscheidest oder du dich um deine Steuererklärungen künftig selbst kümmern möchtest.
Ganz egal, welche Beweggründe du für die Kündigung des/r Steuerberaters/in hast: Um die Zusammenarbeit zu beenden, solltest du schriftlich kündigen. Die Schriftform ist aus Nachweisgründen immer die beste Lösung. Am besten verschickst du deine Kündigung per Einschreiben – so weißt du sicher, dass dein/e Steuerberater/in die Kündigung fristgerecht erhalten hat.
Kündigung Steuerberater/in: Worauf du achten solltest
Bei einer Kündigung eines Steuerberatungsvertrags solltest du bestimmte Dinge beachten. Das betrifft zum Beispiel die Kündigungsfrist. Gemäß § 627 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist eine Kündigung des/r Steuerberaters/in jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Es kann aber sein, dass davon abweichend eine Kündigungsfrist im Steuerberatungsvertrag vereinbart wurde. Eine Kündigungsfrist für die Zusammenarbeit kann sich auch aus den AGB des/r Steuerberaters/in ergeben.
Die Kündigungsfrist des/r Steuerberaters/in kann dann zum Beispiel auch vorsehen, dass nur zum Quartalsende gekündigt werden kann. Wenn es eine von § 627 BGB abweichende Kündigungsfrist gibt, musst du diese bei deiner Kündigung des/r Steuerberaters/in berücksichtigen. Abhängig von den Umständen ist aber gegebenenfalls auch eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich, wenn es einen wichtigen Grund hierfür gibt.
Falls es keine Kündigungsfrist bei deiner/m Steuerberater/in gibt, kannst du mit sofortiger Wirkung kündigen. Es kann in diesem Fall aber sinnvoll sein, die Kündigung erst zu einem späteren Zeitpunkt auszusprechen, weil dein/e Steuerberater/in zunächst ein Projekt für dich abschließen soll.
Der richtige Zeitpunkt, um dem/r Steuerberater/in zu kündigen
Grundsätzlich solltest du deiner/m Steuerberater/in nur kündigen, wenn das zum entsprechenden Zeitpunkt sinnvoll ist. Angenommen, dein/e Steuerberater/in ist gerade dabei, deine Steuererklärung zu erledigen. Wenn du jetzt kündigst, musst du nicht nur ein Teil-Honorar an den/die alte/n Steuerberater/in zahlen. Du musst auch rechtzeitig eine/n neue/n Steuerberater/in finden, der/die natürlich auch bezahlt werden muss. Wenn du die Möglichkeit dazu hast, warte also lieber, bis gerade nichts ansteht. Es kann sonst sein, dass du im Fall einer Kündigung der/s Steuerberaters/in noch Rechnungen begleichen musst, falls der/die Steuerberater/in zwischenzeitlich Leistungen für dich erbracht hat.
Beim Wechsel des/r Steuerberaters/in ist der/die bisherige Steuerberater/in dazu verpflichtet, deine Unterlagen auszuhändigen. Das kann zum Beispiel Belege, Steuererklärungen, Bilanzierungen, Jahresabschlüsse und andere wichtige Dokumente betreffen.
Möglicherweise hat dein/e Steuerberater/in eine Vollmacht, dich gegenüber dem Finanzamt zu vertreten. Diese Vollmacht solltest du im Fall einer Kündigung widerrufen. Dein/e neue/r Steuerberater/in kann dir dabei helfen.
Tipps für das Kündigungsschreiben für den/die Steuerberater/in
Worauf sollte man achten, wenn man das Kündigungsschreiben an den/die Steuerberater/in verfasst? In seinem Aufbau gleicht es dem üblichen Geschäftsbrief. Achte also darauf, dass du deinen Namen und deine Adresse ebenso notierst wie die Kontaktdaten des/r Empfängers/in der Kündigung. Außerdem solltest du dein Schreiben datieren und ihm einen aussagekräftigen Betreff geben, zum Beispiel „Kündigung des Steuerberatervertrags“ oder schlicht „Kündigung“.
Nach der Anrede legst du dar, dass du die Zusammenarbeit durch eine Kündigung beenden möchtest. Ergänze, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam werden soll. Falls keine Kündigungsfrist gilt, musst du natürlich kein Datum angeben – die Kündigung wird dann unmittelbar wirksam. Falls es eine Kündigungsfrist bei deinem/r Steuerberater/in gibt, solltest du darauf achten, dass du deine Kündigung rechtzeitig verschickst. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig ankommt und nicht, wann du sie verschickst.
Denke im Kündigungsschreiben an den/die Steuerberater/in daran, wichtige Unterlagen anzufordern. Du kannst sie direkt zu dir oder zu deiner/m neuen Steuerberater/in schicken lassen. Am Ende unterschreibst du das Kündigungsschreiben persönlich.
Kündigung Steuerberater/in: Muster-Beispiel
Wie kann es klingen, wenn man der/m Steuerberater/in das Mandat kündigt? Hier findest du ein Beispiel, an dem du dich orientieren kannst, wenn du dein eigenes Kündigungsschreiben für den/die Steuerberater/in verfasst:
Sehr geehrte Frau Muster,
hiermit kündige ich den bestehenden Steuerberatungsvertrag, geschlossen am TT.MM.JJJJ, fristgerecht zum TT.MM.JJJJ. Bitte senden Sie mir meine persönlichen Unterlagen zu.
Ich bitte Sie außerdem darum, mir die Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunkts schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann